Januar 2024
Die Mindestlohnerhöhung ist in Kraft, die CO2 Abgabe erhöht – und neben vielen weiteren Erhöhungen kümmert sich die Politik noch immer nicht um eine Steigerung der Provisionseinnahmen. „Vom Anbieter selbst ist nichts zu erwarten – die brauchen ihr Geld für sich“, so ein Betreiber am vergangenen Donnerstag in einem persönlichen Gespräch mit LTV-Geschäftsführer Tobias Buller-Langhorst. Möglicherweise sind die Bande zwischen den Beteiligten enger, als es gesund ist. Das wird mal etwas genauer zu untersuchen sein, könnte man meinen.
Darüber hinaus ist fraglich, ob man im Jahr 2023 überhaupt noch eine Lottoannahmestelle betreiben sollte. Existenzgründer sollten sich sehr (!) genau überlegen, ob sie unter diesen Bedingungen tatsächlich Teil dieser Branche sein wollen.
Update, Dezember 2023
Corona ist in weiter Ferne – und wir sind voller Tatendrang, für die Erhöhung Ihrer Einkommen zu kämpfen. Im Zweifel auch mit Rechtsmitteln. „Es kann ja nicht sein, dass wir seit Jahren mit mickrigen Einkommen aus dem Verkauf von Glücksspielprodukten abgespeist werden und andere sich die eigenen Taschen heftig voll machen“ hören die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LTV Geschäftsstelle in Münster regelmäßig in Gesprächen mit LTV-Mitgliedsfirmen.
Update, Juni 2020
In den nächsten Tagen erhalten alle Lottoannahmestellen in NRW unseren Fragebogen im Rahmen der Annahmestellenbefragung 2020. Nach Auswertung der Rückläufe werden wir unsere Forderung hinsichtlich der Höhe einer Provisionserhöhung festlegen und kommunizieren. JEDE Annahmestelle, die der Meinung ist, eine höhere Provision zu verdienen, sollte daher Mitglied im Verband sein!
Update, Februar 2019
Nachdem im Mai 2018 die Einigung erfolgt war, dass die Annahmestellen in NRW nicht mehr die Genehmigungsgebühren in Höhe von bis zu 1.250 Euro zzgl. MwSt. zahlen müssen, ist in das politische Geschehen um unsere Kernforderung – nämlich der Anpassung der Provisionen – etwas Ruhe eingekehrt.
Damit ist jetzt Schluss!
Im Januar 2019 erfolgte die Anpassung des Mindestlohnes auf 9,19 Euro brutto pro Stunde. Die nächste Anpassung steht schon vor der Tür: Ab Januar 2020 sind 9,35 Euro brutto pro Stunde zu zahlen.
Schon jetzt verdienen Mitarbeiter in der Annahmestellen mehr als der Inhaber selbst, der das unternehmerische Risiko zu tragen hat. Nächstes Problem: Durch die Anpassung der Mindestlöhne reduziert sich die maximale Arbeitszeit pro Monat für die oftmals auf geringfügiger Basis beschäftigten Mitarbeiter.
Wir kämpfen weiter für jede Annahmestelle in NRW, dass die Vergütung endlich angepasst wird. Und zwar deutlich!
Münster, im Juli 2017
Seit 2008 hat sich Ihr Aufwand für den Verkauf von ‚Lotto‘ erheblich gesteigert; eine Anpassung der Provisionen erfolgte allerdings nicht. Seit 1997 erhalten Sie also real weniger Provision als gleichbleibend oder gar mehr. Allgemeine Preissteigerungen sowie die Erhöhung des Mindestlohnes von 8,50 € auf 8,84 € seit Januar 2017 werden viele weitere Annahmestellen in existenzielle Bedrängnis bringen. Wie kann es sein, dass alle am Glücksspiel Beteiligten seit 1997 erheblich mehr für Ihre Arbeit bekommen – außer die Annahmestellen? Welcher Landesbedienstete verdient heute noch das gleiche wie vor 20 (!) Jahren?
Helfen Sie – in Ihrem eigenen Interesse – mit, dass wir mit Unterstützung der FDP-Fraktion die Einkommenssituation für alle Annahmestellen in NRW fair gestalten können, damit sich unsere Tätigkeiten – auch im Sinne des Gemeinwohles in NRW – wieder lohnen. Im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung im Landtag NRW am 08.11.2016 war das Ergebnis ganz klar: Die Provisionen müssen angepasst werden. Nachdem ein Antrag der FDP – unter Mitwirkung der CDU – mit den Stimmen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 09.02.2017 abgelehnt wurde heißt es weiterhin: Gespräche mit der Politik führen, Fehlentwicklungen aufzeigen und für eine überfällige Anpassung der Provisionen kämpfen. Zwischenzeitlich haben SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesprächsbereitschaft signalisiert. Da alle Annahmestellen in NRW von unseren Aktivitäten profitieren, bitten wir auch Sie – sofern Sie nicht schon Mitglied in unserem Verband sind – nunmehr Ihre Mitgliedschaft zu erklären!