In Münster erklärt heute LTV-NRW Geschäftsführer Tobias Buller-Langhorst:
„Nach unserer Ansicht steht der Öffnung von Lottoannahmestellen rechtlich nichts entgegen:
1. Lotto-AST verkaufen Produkte des täglichen Bedarfs (Tabak, Presse), haben oft Postdienstleistungen und sind teilweise im ländlichen Raum auch Nahversorger;
2. Lotto-AST sind keine Räumlichkeiten, in welchen die Kunden lange verweilen sondern dienen dem kurzweiligen Einkauf;
3. Lotto-AST verkaufen freie Presseartikel und tragen damit zur öffentlichen Informationsmöglichkeit bei;
4. „Annahmestelle“ ist in vielen Gesetzen ein eigener Begriff. Dieser wird im Erlass nicht genutzt, so dass auch unter diesem Gesichtspunkt etwas dafür spricht, dass
Sie regulär öffnen und verkaufen dürfen – und zwar alle Produkte, nicht nur Presse, Tabak und Lebensmittel bzw. Postdienstleistungen etc.
Unter Postdienstleistungen sehe ich auch DPD, UPS, Hermes und Co.“
Der Verband und aller Mitarbeiter arbeiten derzeit mit Hochdruck für Sie – bleiben Sie gesund!
Wir halten unsere Mitglieder laufend unterrichtet!