In Münster erklärt heute LTV-NRW Geschäftsführer Tobias Buller-Langhorst:
„Die vermehrte Schließung von Lottoannahmestellen in NRW erfolgt u. E. ohne Rechtsgrundlage, soweit die Schließung vor dem Hintergrund erfolgt, dass eine Lottoannahmestelle ein vom Erlass der Landesregierung NRW erfasstes „Wettbüro“ ist. Ein solches ist eine Lottoannahmestelle gerade nicht.“ Der Verband schließt nicht aus, behördliche Untersagungen gerichtlich überprüfen lassen: „Mit allen Konsequenzen!“
Der Verband verweist auf ein Informationsschreiben an alle Ordnungsämter im Land NRW vom 18.03.2020 und weitere Ergänzungen vom 19.03.2020, welches in der Geschäftsstelle (auch von Ordnungsämtern!) angefordert werden kann: info@lottoverband.de
Buller-Langhorst: „Wir wissen, dass es für alle Menschen eine Herausforderung ist, nun die richtigen Dinge zu tun. Diese müssten aber auch richtig getan werden, so dass wir für Fragen selbstverständlich zur Verfügung stehen.“