Liebe Mitglieder,
für die Hinterlegung einer Bürgschaft gibt es derzeit die Möglichkeiten der Bareinlage, der Bürgschaft über Ihre Bank oder die Bürgschaft über eine Versicherung. Sofern Sie sich gegen eine Bareinlage entscheiden, verbleiben die Bürgschaften über die Bank oder aber eine Versicherung.
Wenn Sie sich hierfür entscheiden, ist es bisher recht müßig bisweilen sogar schwierig, diese Bürgschaftszusage zu erhalten, da die Banken/Versicherungen aufgrund der Vorgaben des Gesetzgebers gehalten sind, Ihre ‚Kreditwürdigkeit‘ zu prüfen. Hierzu müssen Sie diverse Unterlagen (z.B. Jahresabschlüsse oder BWA’s) vorlegen, auf deren Basis dann die Entscheidung fällt, ob und zu welchen Konditionen Sie diese Bürgschaft über eine Bank/Versicherung erhalten. Noch umständlicher und bisweilen recht teuer ist dieses für Existenzgründer.
Um Ihnen hierfür eine Lösung an die Hand geben zu können, haben wir für Sie zusammen mit der Firma Brokamp & Tinnefeld Versicherungsmakler GmbH nach einer einfacheren Lösung gesucht. Nach diversen Gesprächen können wir Ihnen nunmehr eine Lösung über die VHV Versicherungen mit Sonderkonditionen für Mitglieder des LTV anbieten.
Folgende Eckpunkte liegen der Sondervereinbarung zugrunde:
Bürgschaftshöhe
bis max. 20.000,- EUR
(wenn Sie mehrere Standorte haben, wird je Standort eine Bürgschaftsurkunde ausgestellt)
Konditionen
Der Jahresbeitrag für Mitglieder beträgt 3,5% der Bürgschaftssumme, der Mindestbeitrag 200,00 EUR p.a. beträgt
(Nicht-Mitglieder zahlen 3,7% zzgl. einer Fördermitgliedschaft.)
Existenzgründer
Erhalten die gleichen Konditionen
Einzureichende Unterlagen
Keine – lediglich ein Antragsformular ist erforderlich. Auch die VHV ist verpflichtet, die Bonität zu prüfen. Dieses erfolgt Antragseingang durch eine Abfrage bei Creditreform (durch die VHV). Ist Ihr Creditreformindex höher als 300, kann keine Annahme erfolgen. In diesem Falle sollte der Creditreform Datenbestand von Ihnen angefordert und überprüft werden.
Sicherheiten
Keine
Wir sind uns sicher, Ihnen hiermit eine interessante und vor Allem einfach abzuwickelnde Form der Kautionsstellung an die Hand zu geben.
Es ist ebenso möglich, mit dieser Vereinbarung bereits bestehende Bürgschaften über Ihre Bank oder auch eine andere Versicherung abzulösen, wenn diese teurer ist, als unser Rahmenvertrag. Diese Wechselmöglichkeit ist abgesprochen! Gleiches gilt natürlich auch für eine Bareinlage auf einem Kautionskonto, die Sie mit dieser Versicherung „auslösen“ können.
Ergeben sich Fragen, steht Ihnen zu deren Beantwortung gerne die Firma
Brokamp & Tinnefeld Versicherungsmakler GmbH
Tel. 02802 – 5 97 98 99
Fax 02802 – 5 97 98 88
E-Mail info@mbt24.de
zur Verfügung.
Sofern Sie dieses Angebot direkt wahrnehmen möchten, können Sie die notwendigen Antragsformulare anfordern: info@lottoverband.de
Wir gehen davon aus, dass diese Möglichkeit für eine Vielzahl von Mitgliedern von allergrößtem Interesse ist, weil sich in den meisten Fällen bares Geld sparen lässt!
PS: Wir wissen, dass es auch andere Anbieter aus anderen Bundesländern für Lottoannahmestellenbetreiber gibt. Lassen Sie sich nicht vorschnell mit angeblich günstigen %-Angaben ködern. Oftmals haben diese Versicherer „im Hintergrund“ ihren Sitz im außereuropäischen Ausland und Mindestbeiträge jenseits von Gut und Böse!