LTV-Vorteilspartner: VG Wort
Jeder Unternehmer, der nicht mehr als zwei Kopiergeräte pro Betriebsstandort nutzt, um für Kunden Kopien anzufertigen, gilt als sogenannter „sonstiger Betreiber“ im Sinne des Urhebergesetzes.
Was viele nicht wissen: Sobald Sie ein Kopiergerät bereithalten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dieses innerhalb von drei Werktagen der VG Wort mitzuteilen. Pro Kopiergerät ist im Jahr eine Gebühr in Höhe von 41,50 Euro zzgl. 7% MwSt. = 44,40 Euro fällig. Melden Sie Ihre Geräte nicht freiwillig an, droht die doppelte Gebühr!
Wir haben aber auch eine gute Nachricht für Sie:
Mit der VG Wort haben wir einen Rahmenvertrag schließen können. Das bedeutet:
Mitglieder des LTV NRW erhalten auf die Gebühr einen Nachlass von 20 %.
Ihre Mitgliedschaft weisen Sie durch eine Mitgliedsbescheinigung nach. Anzufordern per Mail unter
info@lottoverband.de